Allgemeine Geschäftsbedingungen der Folienkonzept GmbH

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) gelten zwischen der Folienkonzept GmbH, Benzstraße 9b, 82178 Puchheim und ihren Kunden.

§ 1 Beschreibung der Leistungen

Die Folienkonzept GmbH bietet als Unternehmen unter Leitung von Boris Fischer in der Benzstraße 9b, 82178 Puchheim seinen Kunden ein weitreichendes Angebot an Werbetechnik insbesondere Folienlösungen wie Beschriftung, Fahrzeugfolierung und   -gestaltung, Autoglasfolien, Lackschutzfolien, Gebäudeglasfolien, Architekturfolien, Digitaldruck, Werbetechnik sowie Montageservice. Daneben bietet die Folienkonzept GmbH ihren Kunden durch die eigene Grafik-Design-Abteilung Full-Service in sämtlichen Design-Projekten.

§ 2 Vertragsschluss/ Leistungsumfang

(1) Angebote der Folienkonzept GmbH in Prospekten, Anzeigen usw. sind – auch bezüglich der Preisabgaben – unverbindlich.

(2) Nach erfolgter Anfrage erhält der Kunde von der Folienkonzept GmbH einen Angebotsvorschlag. Dieser Vorschlag ist freibleibend und gilt für einen Zeitraum von 4 Wochen.

(3) Der Kunde gibt durch Annahme des Vorschlags ein Angebot auf Abschluss eines entsprechenden Vertrages ab.

(4) Der Auftrag kommt sodann mit Übersendung einer Auftragsbestätigung durch Folienkonzept GmbH zustande.

(5) Die jeweils von der Folienkonzept GmbH zu erbringenden Leistungen werden im Rahmen des jeweiligen Angebots bzw. der jeweiligen Auftragsbestätigung konkretisiert dargestellt.

(6) Die Kosten für den Entwurf einer Druckvorlage werden, soweit sie entstanden sind, im Rahmen des Angebotsvorschlags bzw. der Auftragsbestätigung gesondert ausgewiesen und (teil-)abgerechnet.

(7) Sofern der Kunde den Auftrag storniert, nachdem die Folienkonzept GmbH mit ihrer Leistung begonnen hat, fällt eine Stornierungsgebühr als Aufwandsentschädigung an. Diese liegt der Höhe nach im Ermessen des Auftragnehmers und beträgt mindestens 50 % vom Auftragswert.

§ 3 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde liefert selbst eine Druckvorlage/Layout oder lässt diese von der Folienkonzept GmbH entwerfen. Hierbei ist die Folienkonzept GmbH – unter Berücksichtigung der Vorgaben des Kunden – in der Gestaltung frei. Soweit die Folienkonzept GmbH ein Layout entwirft wird diese Leistung gemäß § 2 Abs. 6 der AGB gesondert abgerechnet.

(2) Sofern für die Leistungserbringung Genehmigungen, Freigaben, Weisungen, Unterlagen und/oder weitere Informationen benötigt werden, sind diese so rechtzeitig zu erteilen, dass die Folienkonzept GmbH ihre Leistung ohne Mehrkosten oder Qualitätseinbußen reibungslos und termingerecht durchführen kann.

(3) Der Kunde stellt sicher und versichert, dass das von ihm übergebene Material zur Realisierung des Auftrages frei von Rechten Dritter ist bzw. etwaige erforderliche Einwilligungen Dritter vorliegen. Der Kunde stellt die Folienkonzept GmbH insoweit von Ansprüchen Dritter frei.

(4) Der Kunde hat der Folienkonzept GmbH sämtliche Informationen über den zu beklebenden Untergrund anzugeben, insbesondere auch den Zeitraum zwischen (Neu-) Lackierung und Montage der Folien. Der Kunde haftet für Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben zum Untergrund.

(5) Etwaig entstandene Mehrkosten, die durch nicht rechtzeitige Genehmigungserteilung gemäß Abs.2 entstehen, hat der Kunde zu tragen.

(6) Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb von vier Wochen nach der Fertigstellung einen Termin zu einer Nachkontrolle wahrzunehmen.

§ 4 Auftragsvergabe an Dritte

(1) Die Folienkonzept GmbH ist berechtigt, zur Erfüllung der Pflichten des jeweiligen Auftrages Dritte zu beauftragen. Eine Zustimmung des Kunden hierzu ist nicht erforderlich.

(2) Abweichend von Abs. 1 bedarf es der schriftlichen Zustimmung des Kunden, wenn Aufträge an Dritte im Namen und auf Rechnung des Kunden vergeben werden.

(3) Sofern eine Auftragsvergabe an Dritte erfolgt, wird die Vertraulichkeit bezüglich der Daten sichergestellt.

§ 5 Preise, Fälligkeit

(1) Je nach individueller Vereinbarung im Vertrag ist die vereinbarte Vergütung entweder nach Beendigung des Auftrags oder monatlich jeweils nach entsprechender Rechnungsstellung durch die Folienkonzept GmbH zur Zahlung fällig.

(2) Bei größeren Aufträgen und solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist die Folienkonzept GmbH berechtigt, Zwischenabrechnungen zu erstellen.

(3) Sollte es zu einer unvorhersehbaren Mehrarbeit kommen, kann sich der Rechnungspreis gegenüber dem Angebot erhöhen. Der Kunde wird vorab hierüber informiert.

(4) Sofern kein konkreter Zahlungstermin benannt wurde, haben die Zahlungen des Kunden innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu erfolgen.

(5) Rechnungen für Folierungsarbeiten an einem Kfz sind sofort fällig Die Bezahlung erfolgt Bar oder mit EC/Kreditkarte. Der Folienkonzept GmbH steht wegen ihrer Forderung aus dem Auftrag ein gesetzliches Pfandrecht an dem Kfz zu.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von der Folienkonzept GmbH.

§ 7 Abnahme

Bei Erhalt der Ware (Abholung, Lieferung, Montage o.ä.) hat der Kunde das gelieferte Produkt auf eventuell bestehende Mängel zu überprüfen. Mit seiner Unterschrift auf dem Lieferschein nimmt der Kunde die gelieferte Ware an.

§ 8 Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen. Eine darüberhinausgehende Garantie wird nicht gewährt.

(2) Die Geltung der gesetzlichen Gewährleistung ist abhängig von einem Nachkontrolltermin innerhalb von vier Wochen nach Fertigstellung.

(3) Sofern der Kunde die Folienkonzept GmbH nicht vollständig und richtig über den zu beklebenden Untergrund informiert hat (vgl. § 3 Abs. 4) stellen Mängel, die sich aus der Verwendung eines für den Untergrund ungeeigneten Produkts ergeben, keine Sachmängel i.S.d. Gewährleistungsrechts dar.

(4) Die Folierung stellt eine handwerkliche Leistung dar, welche nicht maschinell ausgeführt wird. Trotz höchster Sorgfalt kann es vorkommen, dass sich die Schnitte und Linien an den Kanten auf zwei Fahrzeugseiten geringfügig voneinander unterscheiden. Darüber hinaus kann es zu geringfügigen Staubeinschließungen kommen. Diese Abweichungen stellen keinen Mangel i.S.d. Gewährleistungsrechts dar.

§ 9 Haftung

(1) Die Folienkonzept GmbH übernimmt keine Haftung für Lackbeschädigungen, die durch vorherige Lackierungsarbeiten (vor Beauftragung der Folienkonzept GmbH) entstanden sind. Bei bereits folierten Autos übernimmt die Folienkonzept GmbH keine Haftung für eine Beschädigung des Lacks unter der Folie.

(2) Beim Entfernen der Folie kann sich der Klarlack ablösen. Dies liegt nicht an der Verarbeitung der Folie sodass hierfür durch die Folienkonzept GmbH keine Haftung übernommen wird.

(3) Die Folienkonzept GmbH haftet nicht für vertragstypische und vorhersehbare Schäden, soweit diese auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen.

(3) Die Folienkonzept GmbH übernimmt keine Haftung für mittelbare oder unmittelbare Schäden, soweit diese nicht auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Arglist beruhen. Dieser Haftungsausschluss erstreckt sich auch auf die Haftung der Mitarbeiter, der gesetzlichen Vertreter sowie der Erfüllungsgehilfen der Folienkonzept GmbH.

(4) Die Haftung der Folienkonzept GmbH aus leichter Fahrlässigkeit wird außervertraglich nur insoweit übernommen, als es um die Verletzung von Pflichten geht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut (sog. Kardinalpflichten).

(5) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(6) Nicht zu den Aufgaben von der Folienkonzept GmbH gehört die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus dem Bereich des Urheber-, Wettbewerbs- und Markenrechts. Die Folienkonzept GmbH wird aber den Kunden rechtzeitig auf für die Folienkonzept GmbH erkennbare rechtliche Risiken des Inhalts oder der Gestaltung der in Auftrag gegebenen Werbemaßnahmen hinweisen.

Besteht der Kunde gleichwohl auf der Realisierung der Werbemaßnahme, so haftet die Folienkonzept GmbH nicht für daraus resultierende Schäden, Nachteile und Risiken. Der Kunde stellt insoweit die Folienkonzept GmbH von Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei.

(7) Druckarbeiten, die von dem Kunden entworfen wurden, werden auf Druckkompatibilität geprüft. Für inhaltliche Fehler sowie Rechtschreibfehler übernimmt die Folienkonzept GmbH keine Haftung.

(8) Fehldrucke, für die ein inhaltlicher Fehler verantwortlich war, müssen zu 100 % vom Kunden bezahlt werden. Die zusätzlichen Kosten, die bei der Nachbesserung eines vom Kunden zu verantwortenden Fehldrucks entstehen (z.B. für das Entfernen der Folie) trägt der Kunde.

§ 10 Übertragung von Nutzungsrechten

(1) Dem Kunden wird – sofern nicht ausnahmsweise ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist – hinsichtlich aller freigegebenen und bezahlten Arbeitsergebnisse von der Folienkonzept GmbH das nicht ausschließliche, zeitliche, örtliche und inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrecht eingeräumt.

(2) Die Weitergabe oder Lizenzierung der Nutzungsrechte durch den Kunden an Dritte bedarf zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen, schriftlichen Zustimmung durch die Folienkonzept GmbH. Ausgenommen hiervon ist die Abtretung oder Lizenzierung an Tochter-Gesellschaften oder verbundene Unternehmen innerhalb eines Konzerns.

(3) Soweit im jeweiligen Auftrag nichts anderes vereinbart ist, ist es der Folienkonzept GmbH gestattet, die Arbeitsergebnisse oder Teile hiervon und/oder jeweils ein Belegexemplar der Arbeit zu behalten und zum Zweck der Eigenwerbung – auch nach Beendigung des Projektauftrages – unentgeltlich zu nutzen. Insbesondere darf die Folienkonzept GmbH den Kunden als Referenz auf ihrer Internetseite oder in ihren Prospekten nennen und künftigen Kunden überlassene Belegexemplare zeigen.

§ 11 Aufbewahrung, Archivierung und Herausgabe von Daten und Unterlagen

(1) Die Folienkonzept GmbH verpflichtet sich, sämtliche für den Kunden hergestellte Arbeitsergebnisse (Berichte, Druckunterlagen und Konzepte) ohne gesonderte Vergütung für den Zeitraum von zwei Jahren, beginnend mit der Beendigung des jeweiligen Projekts, sachgemäß aufzubewahren und dem Kunden während dieser Aufbewahrungsfrist auf Wunsch auszuhändigen. Nach Ablauf dieses Zeitraums werden die Unterlagen dem Kunden auf dessen Aufforderung hin ausgehändigt. Andernfalls hat die Folienkonzept GmbH das Recht, die Unterlagen zu vernichten. Sofern der Kunde eine Aufbewahrung über diese Frist hinaus wünscht, erfolgt dies auf seine Kosten. Gegebenenfalls anfallende Kosten für den Abtransport und/oder die Vernichtung sowie damit im Zusammenhang stehende Tätigkeiten und erforderliche Versicherungen trägt der Kunde.

(2) Die Aufbewahrungspflicht nach Abs. 1 gilt nicht für solche Unterlagen, die nicht mehr benötigt werden. Hierzu gehören Skizzen und Entwürfe nicht realisierter Werbemaßnahmen oder Ähnliches. Diese kann die Folienkonzept GmbH sofort vernichten.

(3) Eine Archivierung von digitalen Daten durch die Folienkonzept GmbH findet nur statt, sofern dies im Vertrag vereinbart wurde. In diesem Fall kann der Kunde die Herausgabe dieser Daten jederzeit während der Vertragsdauer verlangen. Im Übrigen werden diese bei Ende des Vertrags herausgegeben.

(4) Die Herausgabe von Daten hat durch Übergabe eines, die Daten enthaltenden üblichen Datenträgers dergestalt zu erfolgen, dass der Kunde in die Lage versetzt wird, die Daten künftig selbst bearbeiten und aktualisieren zu können.

§ 12 Vertraulichkeit

Die Vertragsparteien werden alle Informationen, die sie im Rahmen der Zusammenarbeit erhalten und die nicht zur Weitergabe an unbefugte Dritte bestimmt sind, streng vertraulich behandeln. Sie werden Angestellte und Dritte, die solche Informationen und Unterlagen zur Durchführung von Arbeiten im Rahmen dieses Vertrages erhalten, zu gleicher Verschwiegenheit verpflichten. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt über die Dauer des jeweiligen Projektauftrages hinaus.

§ 13 Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.